In der Zeit vom 23.09.2024 bis zum 25.10.2024 werden in den Ortslagen Altwindeck und Übersetzig die Kanäle gespült. Um diese Arbeiten durchführen zu können, ist es teilweise erforderlich, dass Privatgrundstücke betreten und ggf. befahren werden müssen. Verdeckte Kontrollschächte sind für die Spülarbeiten ggf. freizulegen. Dies ist dann der Fall, wenn über Privatgrundstücke verlaufende Abwasserleitungen der Gemeindewerke von einer öffentlichen Verkehrsfläche nicht erreicht werden können und ein auf dem Privatgrundstück vorhandener Kanalschacht für die beabsichtigten Arbeiten benutzt werden muss. Die betroffenen Bürger bzw. Grundstückseigentümer werden durch die beauftragte Firma Bastian & Sohn rechtzeitig über das Betreten des Grundstückes informiert. Sollten Sie nicht erreichbar sein, bitten wir um Nachsicht, wenn das Grundstück ohne Ankündigung betreten wird.
Durch die Spülarbeiten kann es in Einzelfällen zu vorübergehenden Geruchsbelästigungen kommen. Die Ursache liegt häufig in einer fehlenden Belüftung der Grundleitungen und Hausinstallationen. Durch den entstehenden Unterdruck bei der Spülung werden die Geruchsverschlüsse - Siphons - leer gesaugt. Es besteht dann keine Geruchssperre mehr zum Kanal. Die Ursache ist relativ einfach zu beheben. Die Geruchsverschlüsse sind wieder zu füllen, indem man kurz Wasser in Waschbecken, Toilette, Dusche oder Badewanne laufen lässt.
In absoluten Ausnahmefällen kann das in den Geruchsverschlüssen stehende Wasser aus den Ablaufstellen im Haus (WC, Dusche etc.) austreten. Dies ist dann der Fall, wenn weder Entlüftungsleitungen noch Rückstausicherungen in den haustechnischen Anlagen vorhanden sind. In diesen Fällen tritt der bei den Spülarbeiten entstehende Überdruck über die Geruchsverschlüsse aus. Der Anschlussnehmer hat die Möglichkeit bei einem vorhandenen Hausanschlusskontrollschacht die Revisionsöffnung im Schacht für die Zeitdauer der Spülung zu öffnen. Dann können Über- oder Unterdruck bereits im Kontrollschacht ausgeglichen werden. Sollten einzelnen Grundstückseigentümern derartige Mängel an ihren Anlagen bekannt sein, wäre eine entsprechende Mitteilung an die WTE Betriebsgesellschaft mbH hilfreich, um die beschriebenen Probleme zu vermeiden.
Sollten wider Erwarten Beeinträchtigungen auftreten, erreichen Sie den Bereitschaftsdienst der WTE Betriebsgesellschaft unter der Telefonnummer 0172 / 250 43 44.
Für weitere Informationen steht Ihnen Herr Zeidler von der WTE Betriebsgesellschaft mbH unter der Telefonnummer 02292 / 5695 gerne zur Verfügung.
Abwassergebühren für Schwimmbadbefüllungen
Durch die beginnende wärmere Jahreszeit kommt immer wieder die Frage auf, ob die Abwassergebühren für das Frischwasser, welches für die Befüllung von Schwimmbecken, größeren Planschbecken usw. genutzt wird, erhoben werden. Grundlage für die Beurteilung dieser Frage ist das Wasserhaushaltsgesetz (WHG) in Verbindung mit dem Wassergesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen (LWG). Dort ist geregelt, das Wasser, das durch häuslichen, gewerblichen, landwirtschaftlichen oder sonstigen Gebrauch verändert worden ist, als Schmutzwasser anzusehen ist. Das Wasser im Schwimmbad wird allein schon durch das Baden in seinen Eigenschaften (z. B. hygienisch) verändert. Dies gilt völlig unabhängig von denkbaren chemischen Zusätzen. Da das Schwimmbadwasser durch seine Nutzung zu Schmutzwasser wird, muss es zwingend im Rahmen der Abwasserüberlassungspflicht der öffentlichen Abwasserentsorgungs- einrichtung zugeführt werden. Daraus ergibt sich, dass die Schmutzwassergebühren für dieses Wasser entrichtet werden müssen. Es wird darauf hingewiesen, dass der Wasserbezug, der nicht über den Hauptzähler abgelesen wird, im Einzelfall zur Abwassergebührenabrechnung bei den Gemeindewerken Windeck anzumelden ist.