Zum 30.10.2026 wird der fünfte und letzte Vorausleistungsbetrag für die Trink- und/ oder Abwassergebühren des laufenden Jahres fällig.
Im Anschluss erfolgt die jährliche Ablesung der Wasserzählerstände. Die Gebührenbescheide für das Jahr 2026, die auch die Festsetzung der neuen Vorausleistungsbeträge für das Jahr 2027 beinhalten, werden Ihnen zu Beginn des neuen Jahres (in der Regel Ende Januar/ Anfang Februar) bekannt gegeben.
Bitte achten Sie auf eine fristgerechte Überweisung oder nehmen Sie bequem am SEPA-Lastschriftverfahren teil. Den entsprechenden Vordruck können Sie hier abrufen.
Für Rückfragen stehen Ihnen die Kolleginnen Frau Gropp und Frau Wikinger telefonisch unter Tel.: 02292 91140-41 bzw. -42 oder per Email unter Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! gerne zur Verfügung.
In der Zeit vom 01.10.2026 bis zum 31.10.2026 werden in der Ortslage Dattenfeld weiterhin die Kanäle gespült. Um diese Arbeiten durchführen zu können, ist es teilweise erforderlich, dass Privatgrundstücke betreten und ggf. befahren werden müssen. Verdeckte Kontrollschächte sind für die Spülarbeiten ggf. freizulegen. Dies ist dann der Fall, wenn über Privatgrundstücke verlaufende Abwasserleitungen der Gemeindewerke von einer öffentlichen Verkehrsfläche nicht erreicht werden können und ein auf dem Privatgrundstück vorhandener Kanalschacht für die beabsichtigten Arbeiten benutzt werden muss. Die betroffenen Bürger bzw. Grundstückseigentümer werden durch die beauftragte Firma Bastian & Sohn rechtzeitig über das Betreten des Grundstückes informiert. Sollten Sie nicht erreichbar sein, bitten wir um Nachsicht, wenn das Grundstück ohne Ankündigung betreten wird.
Durch die Spülarbeiten kann es in Einzelfällen zu vorübergehenden Geruchsbelästigungen kommen. Die Ursache liegt häufig in einer fehlenden Belüftung der Grundleitungen und Hausinstallationen. Durch den entstehenden Unterdruck bei der Spülung werden die Geruchsverschlüsse - Siphons - leer gesaugt. Es besteht dann keine Geruchssperre mehr zum Kanal. Die Ursache ist relativ einfach zu beheben. Die Geruchsverschlüsse sind wieder zu füllen, indem man kurz Wasser in Waschbecken, Toilette, Dusche oder Badewanne laufen lässt.
In absoluten Ausnahmefällen kann das in den Geruchsverschlüssen stehende Wasser aus den Ablaufstellen im Haus (WC, Dusche etc.) austreten. Dies ist dann der Fall, wenn weder Entlüftungsleitungen noch Rückstausicherungen in den haustechnischen Anlagen vorhanden sind. In diesen Fällen tritt der bei den Spülarbeiten entstehende Überdruck über die Geruchsverschlüsse aus. Der Anschlussnehmer hat die Möglichkeit bei einem vorhandenen Hausanschluss-kontrollschacht die Revisionsöffnung im Schacht für die Zeitdauer der Spülung zu öffnen. Dann können Über- oder Unterdruck bereits im Kontrollschacht ausgeglichen werden. Sollten einzelnen Grundstückseigentümern derartige Mängel an ihren Anlagen bekannt sein, wäre eine entsprechende Mitteilung an die WTE Betriebsgesellschaft mbH hilfreich, um die beschriebenen Probleme zu vermeiden.
Sollten wider Erwarten Beeinträchtigungen auftreten, erreichen Sie den Bereitschaftsdienst der WTE Betriebsgesellschaft unter der Telefonnummer 0172 / 250 43 44.
Vielen Dank für ihr Verständnis.
Für weitere Informationen steht Ihnen Herr Zeidler von der WTE Betriebsgesellschaft mbH unter der Telefonnummer 02292 / 9112-20 gerne zur Verfügung.
