Badespaß ohne böses Erwachen
Die Badesaison steht vor der Tür und in unserer Gemeinde füllen sich die Gartenpools.
Was viele nicht wissen: Je nachdem, wer Sie mit Trinkwasser versorgt, gelten unterschiedliche Regeln für die Abrechnung. Um unangenehme Überraschungen zu vermeiden, erhalten Sie nachfolgenden Überblick:
Variante 1: Wenn Sie direkt von den Gemeindewerken mit Trinkwasser versorgt werden, ist der Ablauf unkompliziert:
- Die Abrechnung erfolgt automatisch über den Hauptwasserzähler. Da Poolwasser rechtlich als Schmutzwasser gilt (wegen Hautschuppen, Chlor, Sonnencreme etc.) fallen hierfür die regulären Trink- und Schmutzwassergebühren an.
Variante 2: Wenn Sie durch einen der Wasserbeschaffungsverbände (Leuscheid, Wilberhofen oder Herchen) bzw. dem Wasserwerksverein Geilhausen mit Trinkwasser versorgt werden, gilt folgendes:
- Befüllung über den Hausanschluss: Wenn Sie den Pool über die Hausinstallation befüllen, erfolgt die Abrechnung analog zu Variante 1. Sie müssen nicht selbst aktiv werden.
- Befüllung über ein Standrohr: Nutzen Sie zur (Erst-) Befüllung ein Standrohr, dass Sie unmittelbar beim Wasserbeschaffungsverband geliehen haben, so ist Ihre Mitarbeit gefragt! Da diese Entnahme nicht über den Hauptwasserzähler erfolgt, sind Sie verpflichtet, diese Menge eigenständig bei den Gemeindewerken Windeck anzuzeigen, sodass die Schmutzwassergebührenberechnung korrekt erfolgen kann. Ein kurzes Foto oder der Abrechnungsbeleg des Verbandes/ Vereins per E-Mail an: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! genügt.
Für alle gilt:
Wichtig: Poolbefüllungen dürfen nicht über den Gartenwasserzähler erfolgen, da dieses Wasser zu einem späteren Zeitpunkt in den Schmutzwasserkanal geleitet werden muss. Eine Versickerung oder Einleitung in den Regenwasserkanal ist nicht zulässig. Die Einleitung in die Umwelt ist aufgrund der chemischen Zusätze untersagt und das wiederum schützt unsere Bäche und das Grundwasser.
