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SEPA-Lastschriftmandat


SEPA Lastschriftmandat

Der Bankeinzug, die bequeme Art der Zahlung

Ein vergessener Zahlungstermin zieht meistens Ärger, Kosten und Zeitaufwand nach sich. Das gilt besonders auch für alle öffentlichen Abgaben und Gebühren, da hier beim Überschreiten des Zahlungstermins automatisch ein kostenpflichtiges Mahnverfahren in Gang gesetzt wird und gesetzlich vorgeschriebene Säumniszuschläge anfallen.

Wenn Sie Kunde einer Bank oder Sparkasse sind, möchten wir Sie auf eine einfache und sehr bequeme Möglichkeit hinweisen, diese Zahlung auf Dauer termingerecht zu erledigen. Füllen Sie bitte das SEPA-Lastschriftmandat vollständig aus und senden Sie dieses unterschrieben an uns zurück. Denken Sie bitte daran, Ihre Kundennummer mit anzugeben.

Sollten Sie Mieter der Verbrauchsstelle sein, so ist eine Einverständniserklärung des Eigentümers für den Bankeinzug notwendig. Diese kann parallel auf dem SEPA-Lastschriftmandat erteilt werden.

Dieses Verfahren ist für alle Beteiligten einfach und zeitsparend. Für Sie ist es mit keinerlei Nachteilen verbunden, denn Ihnen steht vertraglich ein Widerspruchsrecht bis zu acht Wochen nach der Belastung auf Ihrem Konto zu. Sollte sich Ihre Bankverbindung ändern, bitten wir rechtzeitig um Mitteilung, damit Rücklastgebühren vermieden werden.

Die Teilnahme am SEPA-Lastschriftverfahren ist freiwillig. Das SEPA-Lastschriftmandat können Sie jederzeit widerrufen.

Sollten Sie hierzu noch weitere Fragen haben, so stehen wir Ihnen gern zur Verfügung.

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