Hierbei handelt es sich lediglich um kurze Hinweise und Erläuterungen. Bei detaillierten und/ oder konkreten Fragen/ Anliegen wenden Sie sich bitte unmittelbar telefonisch oder schriftlich an die Gemeindewerke Windeck und/oder an den jeweiligen Versorger bzw. technischen Betreiber. Die jeweiligen Kontaktdaten finden Sie hier.
Was ist Abwasser?
Abwasser ist das durch häuslichen, gewerblichen, landwirtschaftlichen oder sonstigen Gebrauch in seinen Eigenschaften veränderte Wasser und das bei Trockenwetter damit zusammen abfließende Wasser (Schmutzwasser) sowie das von Niederschlägen aus dem Bereich von bebauten oder befestigten Flächen gesammelt abfließende Wasser (Niederschlagswasser). Als Schmutzwasser gelten auch die aus Anlagen zum Behandeln, Lagern und Ablagern von Abfällen austretenden und gesammelten Flüssigkeiten.
Grund-, Drain- und Kühlwasser sowie sonstiges Wasser, wie z.B. wild abfließendes Wasser stellt kein Abwasser dar.
Wer ist mein Ansprechpartner bei Fragen im Bereich „Abwasser“?
Für den Bereich der Gebührenabwicklung ist Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! unter der Tel.-Nr.: 02292/911 40-41 für Sie erreichbar.
Bei technischen Fragen wenden Sie sich bitte an Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! unter der Tel.-Nr.: 02292 - 9112-15.
Was ist die getrennte Abwassergebühr?
Die Trennung der Schmutz- und Niederschlagswassergebühr.
Warum wurden die getrennten Abwassergebühren eingeführt?
Zur größeren Gerechtigkeit bei der Gebührenerhebung. Hierbei gilt das Verursacherprinzip, bspw. bei Parkflächen, Verbraucher-, Industrie- und Handelsmärkten.
Was bildet die Berechnungsgrundlage für die getrennte Abwassergebühr?
Gebührenmaßstab für die Schmutzwassergebühr ist der modifizierte Frischwassermaßstab. Für die Niederschlagswassergebühr dient als Gebührenmaßstab die Quadratmeterzahl der bebauten (bzw. überbauten) und/ oder befestigten Grundstücksfläche, von denen Niederschlagswasser leitungsgebunden oder nicht leitungsgebunden in die gemeindliche Abwasseranlage gelangen kann.
Ist die Niederschlagswassergebühr eine zusätzliche Gebühr?
Nein, die Niederschlagswassergebühr stellt keine zusätzliche Gebühr dar. Sie ist lediglich ein Teil der getrennten Abwassergebühr und ist die Gebühr für die Entsorgung von Niederschlagswasser, welches in die Kanalisation gelangt.
Auf meinem Grundstück haben sich Veränderungen der bebauten (bzw. überbauten) und/ oder befestigten Grundstücksflächen ergeben. Was ist zu tun?
Ergeben sich Grundstücksveränderungen, so hat der Grundstückseigentümer dies der Gemeinde innerhalb eines Monates nach Abschluss der Veränderung anzuzeigen, vgl. § 11 Abs. 4 der Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung der Gemeinde Windeck. Die Satzung finden Sie hier.
Ein entsprechendes Anzeigeformular 'Niederschlagswasserflächen' können Sie sich hier herunterladen.
Niederschlagswasserbeseitigung auf dem eigenen Grundstück?
Ist möglich, wenn Sie für eine ordnungsgemäße Beseitigung und Behandlung des Niederschlagswassers sorgen.
Die grundsätzliche Regelung finden Sie im § 10 Abs. 3 der Entwässerungssatzung der Gemeinde Windeck. Weitere Informationen sind in der Rubrik 'Niederschlagswasser' enthalten.
Können Farbreste, Lacke, Lösungsmittel über den Abfluss entsorgt werden?
Nein, da diese Mittel nur bedingt von den Klärwerken herausgefiltert werden und sich deshalb Reste in Gewässer und ins Grundwasser verteilen.
Es handelt sich dabei um Sondermüll. Dieser ist beim örtlichen Müllentsorger abzugeben.
Lesen Sie dazu auch: „Der Kanal ist kein Abfalleimer“
Was tun bei defekten oder klappernden Schachtdeckel?
Bitte informieren Sie schnellstmöglich die WTE Betriebsgesellschaft mbH. Hierfür steht Ihnen Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! unter der Tel.-Nr.: 02292 - 9112-15 gerne zur Verfügung.
Hilfe, der Kanal stinkt? Was kann ich tun?
Dies könnte mit dem Spülvorgang in der Druckentwässerungsleitung liegen oder sogar an der Wetterlage. Ein weiterer Grund dafür könnte sein, dass das Wasser im Kanal auf Grund von zu geringem Abflussverhalten zu lange „steht“. Wenden Sie sich bitte an die WTE Betriebsgesellschaft mbH. Hierfür steht Ihnen Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! unter der Tel.-Nr.: 02292 - 9112-15 gerne zur Verfügung.
Sommerzeit! Muss ich Schmutzwassergebühren zahlen, wenn ich mein Schwimmbad befülle?
Ja, diese sind zu zahlen. Das Wasser aus dem Schwimmbad ist Schmutzwasser, da es sich durch den Gebrauch um „verändertes“ Wasser handelt. Da das Schwimmbadwasser durch seine Nutzung zu Schmutzwasser wird, muss es zwingend im Rahmen der Abwasserüberlassungspflicht der öffentlichen Abwasserentsorgungeinrichtung zugeführt werden. Schauen Sie sich doch auch diesen Artikel an.
Was ist die Verdunstungspauschale? Habe ich Anspruch?
Die Verdunstungspauschale kann auf Antrag für den Betrieb von Außenschwimmbecken gestellt werden. Hierfür müssen Nachweisunterlagen (bspw. Fotos, Rechnungen über das Schwimmbecken) eingereicht werden.
Den Antrag inkl. der Nachweisunterlagen richten Sie bitte an die
Gemeindewerke Windeck
Rathausstr. 12
51570 Windeck-Rosbach
Selbstverständlich können Sie den Antrag zzgl. Nachweisunterlagen auch per Email an Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! oder per Fax 02292/911 40-49 senden.
Kann ich nicht mehr benötigte Arzneimittel über die Toilette entsorgen?
Nein, da Arzneimittel Chemikalien enthalten und diese nur im geringen Maß von Klärwerken herausgefiltert werden. Die Reste verteilen sich dann im Gewässer und gelangen ins Grundwasser.
Der einfachste und bequemste Weg, nicht mehr benötigte Medikamente zu entsorgen, sondern auch der umweltverträglichste ist die „graue Tonne“!
Hauskauf/ Hausverkauf. Was ist zu tun?
Diesbezüglich finden Sie alle Informationen hier.
Ich versorge meine Tiere mit Wasser über den Hauptwasserzähler. Was kann ich tun, um für diese Mengen keine Schmutzwassergebühren zu zahlen?
Sie haben nur Anspruch darauf, wenn Ihre Tiere von der Tierseuchenkasse erfasst sind. Ist dies der Fall, so können Sie mit den Nachweisunterlagen einen schriftlichen Antrag auf Erlass der Schmutzwassergebühren für Ihre Tiere stellen.
Den Antrag inkl. der Nachweisunterlagen richten Sie bitte an die
Gemeindewerke Windeck
Rathausstr. 12
51570 Windeck-Rosbach
Selbstverständlich können Sie den Antrag zzgl. Nachweisunterlagen auch per Email an Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! oder per Fax 02292/911 40-49 senden.
Gartenzähler. Was ist das und ist das interessant für mich?
Unser 'Downloads' finden Sie das Merkblatt für die Verwendung und den Einbau eines Gartenwasserzählers, sowie den Antrag auf Montage eines Gartenwasserzählers.
Interessant ist der Gartenwasserzähler für Sie, wenn Sie einen (enorm) hohen Wasserverbrauch für Ihren Garten (bspw. bei der Bewässerung von Beeten) haben.
Wann erhalte ich meinen Gebührenbescheid für den vergangenen Abrechnungszeitraum?
Den Gebührenbescheid erhalten Sie regelmäßig Ende Januar / Anfang Februar des Folgejahres.
Hierbei handelt es sich lediglich um kurze Hinweise und Erläuterungen. Bei detaillierten und/ oder konkreten Fragen/ Anliegen wenden Sie sich bitte unmittelbar telefonisch oder schriftlich an die Gemeindewerke Windeck und/oder an den jeweiligen Versorger bzw. technischen Betreiber. Die jeweiligen Kontaktdaten finden Sie hier.
Wer versorgt mich mit Trinkwasser?
Einen Gesamtplan der Wasserversorger finden Sie hier. Die jeweiligen Kontaktdaten können Sie hier einsehen.
Wer ist mein Ansprechpartner bei Fragen im Bereich „Trinkwasser“?
Sofern Sie von den Gemeindewerken Windeck Wasser beziehen ist für den Bereich der Gebührenabwicklung Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! unter der Tel.-Nr.: 02292/91140 - 41 für Sie erreichbar.
Bei technischen Fragen wenden Sie sich bitte an Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! unter der Tel.-Nr.: 02292 - 9112-15.
Woher kommt mein Trinkwasser?
Es gibt zwei Verteilerbetriebe. Den Wahnbachtalsperrenverband und den Aggerverband. Es gibt noch zwei weitere Übergabestellen an die Stadt Waldbröl und für den Ort Mittel. Überholz und Wäldchen werden ebenfalls von den Gemeindewerken Windeck versorgt. Ein Teil von Hau hingegen von den Stadtwerken Waldbröl.
Welchen Härtegrad hat das gelieferte Trinkwasser?
Beide Verteilerbetriebe liefern einen weichen Trinkwasser-Härtegrad. Das bedeutet, das Wasser hat weniger als 1,3 Millimol Calciumcarbonat je Liter. Die konkreten Werte der Verteilerbetriebe finden Sie hier:
Was ist bei dem Betrieb von Wasch-/ Spülmaschinen zu beachten, wenn es um den Härte-Grad geht?
Bei weichem Trinkwasser ist ein sparsamer Umgang mit Wasch- und Reinigungsmitteln zu empfehlen. Das schont Umwelt und Geldbeutel.
Kann ich das Trinkwasser bedenkenlos trinken?
Ja, Trinkwasser kann bedenkenlos getrunken werden; es ist das am besten kontrollierte Lebensmittel.
Wie viel Wasser verbraucht man ungefähr täglich/monatlich/jährlich?
In der Gemeinde Windeck wird der tägliche Verbrauch einer Person auf ca. 0,1 m³ geschätzt. Im Monat sind das dann 3,1 m³/Person und jährlich entspricht das einem Verbrauch von 37,2 m³/Person.
Wie wird der jährliche Wasserverbrauch ermittelt?
Die Ermittlung des jährlichen Wasserverbrauchs erfolgt im Rahmen des Selbstableseverfahrens durch den Versand von Ablesekarten, Online-Erfassung etc.. In Einzelfällen wird der Verbrauch geschätzt.
Wann erhalte ich meinen Gebührenbescheid für den vergangenen Abrechnungszeitraum?
Den Gebührenbescheid erhalten Sie regelmäßig Ende Januar / Anfang Februar des Folgejahres.
Was kann ich tun, wenn mir mein Verbrauch zu hoch erscheint?
Man sollte prüfen, ob ein möglicher Schleichverbrauch vorhanden ist. Eventuell könnte auch ein Rohrbruch vorliegen. Trifft beides nicht zu, so sollte man seinen Zähler überprüfen lassen.
Sollte nichts davon feststellbar sein, so sollten Sie umgehend die Gemeindewerke anrufen und informieren, bevor eine Befundprüfung des Wasserzählers veranlasst wird. Die Kontaktdaten finden Sie hier.
Was, wenn Aussehen, Geruch oder Geschmack des Wassers nicht stimmen?
Sind Sie umgezogen, könnte es an einem Wechsel des Lieferanten liegen. Beispielsweise unterscheiden sich Quellwasser und aufbereitetes Oberflächenwasser geschmacklich.
Es könnte aber auch an schlechten oder beschädigten Hausleitungen liegen, wodurch sich Rost- oder Kupferablagerungen im Wasser finden lassen. Ggfs. sollten alle Wasserleitungen einmal gut durchgespült werden. Besteht das Problem weiterhin, wenden Sie sich bitte an die WTE Betriebsgesellschaft, mbH. Die Kontaktdaten finden Sie hier.
Was mache ich bei einem Wasserrohrbruch?
Zuerst sollten Sie das Wasser an Ihrem Haupthahn abstellen. Sollten Sie in einer Mietwohnung wohnen, so sollten Sie umgehend den Vermieter informieren. Wenn Sie jedoch Hauseigentümer sind, alarmieren Sie den Wasserschaden-Notdienst.
Danach sollten Sie Ihre – in erster Linie leichten – Möbel und Wertgegenstände in Sicherheit bringen, damit diese keinen Wasserschaden davontragen.
Zudem dürfen Sie nicht vergessen Fotos von dem entstandenen Schaden zu schießen, da diese bei der Dokumentation und für die Erstattung der Schäden von der Versicherung bzw. bei der Antragsstellung zur Berücksichtigung von Wasserschwundmenge von großer Bedeutung sind.
Wasserhausanschluss. Was ist das und wer ist zuständig?
Der Wasserhausanschluss verbindet das Versorgungsnetz der Gemeindewerke und die Übergabestelle an die private (Ihre) Leitung, vgl. § 13 Abs. 1 der Wasserversorgungssatzung der Gemeinde Windeck. Die Satzung finden Sie hier.
Für die Herstellung, Unterhaltung, Erneuerung, Veränderung, Trennung und Beseitigung der Hausanschlussleitungen sind die Gemeindewerke zuständig.
Anlage des/der Grundstückseigentümers/in. Wo beginnt diese und was ist zu beachten?
Die Anlage beginnt hinter dem Wasserzähler, vgl. § 15 Abs. 1 der Wasserversorgungssatzung der Gemeinde Windeck. Die Satzung finden Sie hier. Für die Errichtung, Erweiterung, Änderung und Unterhaltung der Anlage hinter dem Hausanschluss ist der Grundstückseigentümer verantwortlich. Bei Vermietung wäre der Mieter noch mitverantwortlich.
Hauskauf / Hausverkauf. Was ist zu tun?
Diesbezüglich finden Sie alle Informationen hier.
Wie oft werden Wasserzähler gewechselt?
Wasserzähler werden nach dem Mess- und Eichrecht im Turnus von 6 Jahren gewechselt.
In welchen Fällen bekomme ich ein Standrohr?
Ein Standrohr kann man bei der WTEB ausleihen, insbesondere bei Bauzwecken oder bei Grundstücksbauten, wenn kein Trinkwasseranschluss vorhanden ist. Die Kontaktdaten finden Sie hier.
Für die Befüllung von Schwimmbädern wird kein Standrohr zur Verfügung gestellt. Dies kann über den Haupthahn erfolgen.